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Architekten Haus

Architekt - Aufgaben und Pflichten

Für ein individuelles, speziell auf die eigenen Bedürfnisse und Wünsche zugeschnittenes Bauvorhaben kann ein guter Architekt die komplette Planung, Organisation und Überwachung jeder einzelnen Phase des Hausbaus kompetent übernehmen, gleichgültig, ob Sie komplett neu bauen, Bestehendes erweitern, umbauen oder auch grundsanieren möchten.

Wie finde ich einen guten Architekten? Wer diese geschützte Berufsbezeichnung verdient, ist bei der Architektenkammer registriert, welche auch die Einhaltung der Berufsordnung kontrolliert. Der Architekt verfügt über einen qualifizierten Berufsabschluss und kann einschlägige Berufspraxis sowie Fortbildungsbemühungen hinsichtlich aktueller technischer Entwicklungen überzeugend nachweisen.

Der Architekt nimmt die Interessen des Bauherren wahr, bringt vielfältige Ideen und Erfahrungen in den Bauprozess ein und ist um eine kostensparende, korrekte Durchführung des Bauvorhabens durch die beauftragten Firmen bemüht. Nicht zuletzt, weil der Architekt laut Werkvertragsrecht selbst für etwaige Fehler in Haftung genommen werden kann.

Ein guter Architekt steht in konstruktivem, permanentem Dialog mit dem Bauherren, - eine passgenaue Planung des Hausbaus ist gewährleistet. Desweiteren koordiniert der Architekt die einzelnen Fachplaner, behält den Kostenrahmen im Blick, achtet auf Einhaltung von Terminen, prüft die Umweltverträglichkeit des Projektes und verliert auch dessen Wirtschaftlichkeit zu keinem Zeitpunkt aus den Augen.

Letztendlich zeichnet allerdings der Bauherr für das Vorhaben verantwortlich und schließt daher, unterstützt durch das Know-How seines Architekten, Werk- und Bauverträge mit allen Projektbeteiligten und sorgt für die Erteilung notwendiger Baugenehmigungen.


Leistungsphasen HOAI - Kosten

Was kostet die Architekten Leistung? Dies richtet sich nach Umfang und Komplexität des Bauvorhabens. Grundsätzliche Richtlinie bietet hier die HOAI, - die Honorarordnung für Architekten. Hier sind neun unterschiedliche Leistungsphasen (LP) aufgeführt, gegliedert in sogenannte Grundleistungen sowie besondere Leistungen, die unterschiedliche prozentuale Anteile am Gesamthonorar ausweisen.

Leistungsphase 1 dient der Ermittlung von Grundlagen, wie Abschätzung des finanziellen Spielraums und Begehung des Grundstücks; das Honorar beträgt 3 % des Gesamtbetrages.

Leistungphase 2, - mit 7 % Honoraranteil -, ist der Leistungsvorplanung gewidmet.

Die Leistungsphasen 3 und 4 betreffen Entwurfs- und Genehmigungsplanung, sie enthalten beispielsweise den kompletten Gesamtentwurf, Kostenberechnung und Behördenverhandlungen und schlagen mit insgesamt 17 % zu Buche.

Die umfangreiche Leistungsphase 5 betrifft die Ausführungsplanung: Hier stützt man sich auf die Resultate von LP 3 und 4, bezieht städtebauliche, technische und energiewirtschaftliche Erfordernisse des Projektes mit ein und gelangt zur Ausführungsreife des Planungsentwurfs. 25 % des Gesamthonorars sind hier anzusetzen.

Leistungsphasen 6 und 7, mit zusammen 14 %, dienen der Vergabevorbereitung und Vergabemitwirkung. Hauptanliegen der Endphasen 8 und 9 sind Objektüberwachung und -betreuung sowie Abschlussdokumentation. Hierfür sind abschließend noch einmal 34 % einzuplanen.

Der Umfang der anrechenbaren Kosten, also aller Kosten, die das Bauvorhaben verursacht, sowie Aufwandskriterien, entscheiden über die Honorarhöhe des Architekten. Bei einer Vollbeauftragung über alle Stufen des Projektverlaufs muss von einer Gesamthonorarhöhe von etwa 10 Prozent der Baukosten ausgegangen werden.

Ein nicht unerheblicher Betrag: Planen Sie für die Wahl Ihres Architekten ausreichend Zeit, Recherche-Volumen und Sorgfalt ein, - dann steht einer individuellen Realisierung Ihres Traumhauses nichts mehr im Wege.


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