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Gebäudeversicherung

Ihr Traumhaus: Nicht nur ein neues Zuhause, sondern auch eine Wertanlage. Einmal beschädigt oder Zerstörungen ausgesetzt, kann ein erheblicher finanzieller Aufwand, der einen Eigentümer zudem völlig unvorbereitet trifft, die Freude an der neuen Immobilie schmerzhaft trüben.

Schadens-Statistiken belegen jährliche Schäden an der Gesamtheit aller bundesweiten Gebäude von einem guten Sechstel. Und: Kein (seriöser) Kredit ohne Vorlage des Gebäudeversicherungs Vertrags.

Investieren Sie in eine gute Wohngebäudeversicherung, die bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser sowie durch Sturm und Hagel für Sie in die Bresche springt. Bestimmte Gefahren können außerdem separat versichert werden. Eigentümer ältere Bauten sollten auf eine spezielle Wohngebäude Leitungswasserversicherung nicht verzichten. In bestimmten Regionen kann sich eine zusätzliche Sturmversicherung im Ernstfall mehr als bezahlt machen.


Deckungsumfang Gebäudeversicherung

Die Gebäudeversicherung deckt folgende Schäden ab:

Nicht nur diese Schäden, sondern auch entgangene Mieteinnahmen können Teil der Regulierung durch die Gebäudeversicherung sein, etwa wenn die zu zahlende Miete für eine Übergangswohnung bei einem vermieteten Objekt oder selbst genutztes Eigentum betroffen ist, übernahmefähig für bis zu zwölf Monate. Auch Kosten für Aufräumungsarbeiten und mögliche Abbruchkosten sind erstattungsfähig.

Doch Vorsicht: Nicht alle Risiken gehören automatisch zum Standard einer Gebäudeversicherung. Nicht versichert werden üblicherweise:

Doch niemand muss angesichts dieser zahlreichen Ausschluss-Kriterien verzweifeln: Erweitern Sie einfach den Versicherungsschutz Ihrer Gebäudeversicherung gegen entsprechenden Aufpreis.


Berechnung der Versicherungsprämie für die Wohngebäudeversicherung

Die Höhe der Versicherungsprämie hängt nicht nur vom jeweils ausgewählten Leistungsumfang ab: Auch der aktuelle Wiederaufbauwert und die Bauweise der Immobilie spielen eine Rolle.

Häuser in Massivbauweise mit Hartdach lassen sich vergleichsweise preiswert versichern, während Gebäude in Leichtbauweise oder Holzbauweise oder sogar mit Reetdach ein größeres Risiko repräsentieren und somit um einiges teurer sind. Und in bestimmten Regionen, die eine spezifische Härte des Leitungswassers aufweisen oder ziemlich sturmgeprüft sind, muss man mit entsprechend angepassten Beitragssätzen rechnen.

Generell sind Gebäude inklusive Nebengebäude sowie Garagen abgedeckt. Doch auch Einbauten wie Fußbodenbeläge, Möbeleinbauten, sanitäre und elektrische Anlagen sowie Zentralheizung und Klimaanlage sind mitversichert. Des Weiteren gehört alles, was Instandhaltung oder Nutzung des Wohnraum dient, dazu. Und wer am Haus angebrachte Beschilderungen, Überdachungen, Markisen und sogar Antennen mitversichern möchte, kann auch das tun.


Gebäudeversicherung Versicherungssumme

Die richtige Versicherungssumme? Nichts ist wichtiger als die korrekte Vorab-Bemessung der Versicherungshöhe. Niemand ist gern unterversichert: Die Versicherungssumme einer Gebäudeversicherung sollte im einiges höher liegen als der Wert der Immobilie. Bei Unterversicherung droht manchem Bauherrn ein böses Erwachen: Im Schadenfall kann sich der Versicherer mit gutem Recht weigern, für alle Schäden aufzukommen und wird allenfalls anteilige Auszahlungen zugestehen.

Wie ermittelt man den Wert seiner Immobilie? Größe und Ausstattung, Wohnfläche und Lage des Hauses werden zumeist mittels fertiger Fragebögen angegeben.

Auch ein Gutachter kann den Wert der Immobilie schätzen. Dieser ermittelt (für nicht ganz geringes Honorar) allerdings lediglich den aktuellen Verkehrswert, ohne Einbeziehung der aktuell relevanten Baukosten.

Beim Umrechnen des Gebäudeneuwertes wird der Baupreis angegeben, der anschließend durch einen kompetenten Versicherer so umgerechnet wird, dass aktuelle Bedingungen zum Tragen kommen. Doch aufgepasst: Der Versicherer kontrolliert hier nicht separat, ob Sie bestimmte Posten wie beispielsweise Eigenleistungen als Baukosten einbezogen haben. Das könnte dazu führen, dass Ihre Versicherungssumme niedriger als notwendig ausfällt. Allerdings kann der Versicherer hier einen so genannten Unterversicherungsverzicht gewähren: Im Schadensfall wird in voller Höhe ausbezahlt.


Was tun im Versicherungsfall?

Der Schaden ist da. Das können jetzt tun:


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