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Die Hausratversicherung

Die bereits 1942 eingeführte Hausratversicherung, abgesehen von der Privathaftpflicht eine der wichtigsten Versicherungen im Privatbereich, ersetzt Schäden an Ihrer Einrichtung, die u. a. durch Diebstahl, Feuer oder Leitungswasser entstehen können.

Durch in Flammen aufgegangene Adventskränze, Kabelbrände oder auch Diebstahl und Wasserschäden einen kompletten Einrichtung werden jährlich nicht unerhebliche private Vermögenswerte vernichtet. Eine Hausratversicherung sorgt dafür, dass Sie solche Sachwerte zum aktuellen Neuwert wieder ersetzen können.

Angebote sind hinsichtlich Leistung und Prämienhöhe sehr unterschiedlich. Bei vergleichbarem Leistungskatalog lassen sich zuweilen fast 100 Prozent sparen.


Was zählt zum Hausrat?

Was fällt unter den so genannten Hausrat? Alles, was zur beweglichen Ausstattung eines Haushaltes gehört:


Deckungsumfang der Hausratversicherung

Abgedeckt werden Schäden durch:

Bei einigen wenigen Risiken winkt selbst der geschäftstüchtigste Versicherer ab:


Der Versicherungsschutz einer Hausratversicherung

Ein Versicherungsschutz ist an die im Versicherungsvertrag angegebene Immobilie, sprich den Versicherungsort wie Wohnung oder Haus gebunden. Doch auch Hobbykeller, Räume im Nebengebäuden auf dem selben Grundstück oder in unmittelbarer Nähe befindliche Garagen gehören dazu.

Sogar Gegenstände in Kellern und auf Dachböden sind mitversichert, - vorausgesetzt, diese Räume sind fest verschlossen. Nicht durch den Versicherungsschutz der Hausratversicherung abgedeckt werden gewerblich bzw. ausschließlich beruflich genutzte Räumlichkeiten. Sie nutzen weitere Räume wie eine Waschküche mit anderen Bewohnern gemeinsam? Kein Problem, auch Waschmaschine und Wäschetrockner sind mitversichert.

Auch auf Reisen möchten die meisten kein Risiko eingehen. Für diesen Fall ist gesorgt: Mitgeführter Hausrat, wie er in Ferienhäusern oder im Hotel benötigt wird, ist ebenfalls durch die Haftpflicht berücksichtigt.

Aber aufgepasst: Dieser Schutz erlischt, wenn Sie Ihre Sachen für länger als drei Monate aus den in der Police vermerkten Räumlichkeiten entfernen. Hier greift die so genannte Außenversicherung mit einer üblichen Entschädigungsgrenze von zehn Prozent der Versicherungssumme und höchstens 10.000 Euro. Genügt einem dies nicht, muss man sich auf die Suche nach einem Versicherer machen, der eine entsprechend erweiterte Außenversicherung anbietet.


Was ist erstattungsfähig? Und in welcher Höhe?

Alle irreparabel beschädigten oder verloren gegangenen Gegenstände werden zum Wiederbeschaffungswert bzw. Neuwert erstattet. Bei teilbeschädigten Sachen zahlen Versicherungen zunächst die Reparaturkosten plus Wertminderung, bevor sie den Neupreis erstatten. Bei Gegenständen wie Elektroartikeln und Personal-Computern schlägt der starke Preisverfall allerdings recht negativ zu Buche.

Kann nachgewiesen werden, dass bestimmte Gegenstände bereits vor Schadensfall kaputt waren, ist lediglich mit dem so genannten gemeinen Wert zu rechnen. Dabei handelt es sich um den bei einem potentiellen Verkauf noch erzielbaren Preis.

Bei Wertsachen gelten hinsichtlich des Erstattungsrahmens bestimmte feste Entschädigungsgrenzen.


Alles andere, nur keine Unterversicherung!

Unterschätzt man den Wert seines Hausrats, droht Unterversicherung. Überschätzt man diesen, bezahlt man dies sprichwörtlich mit überhöhten Beiträgen. Derzeit sollten pro Wohnquadratmeter etwa 600 Euro angesetzt werden.

Unterversicherung ist in jedem Fall zu vermeiden: Im Schadensfall können Kosten des Hausrats nur anteilig erstattet werden. Haben Sie etwa 50.000 Euro versichert, besitzen dagegen Werte von 100.000 Euro, kann es Ihnen passieren, dass seitens der Versicherung lediglich 25.000 Euro zuerkannt werden.

Allerdings: Abzüge bei Unterversicherung werden bei höheren Versicherungssummen von wenigstens 600 Euro pro Quadratmeter eher nicht vorgenommen. Über eine Unterversicherungsklausel kann das Schlimmste vermieden werden: Ist der Schaden höher als der Hausrat tatsächlich wert ist, wird wenigstens bis zur maximalen Versicherungssumme entschädigt.

Alle Gegenstände des Hausrats sollten mit ihrem gegenwärtigen Wiederbeschaffungswert sorgfältig aufgelistet werden. Wird Hausrat neu angeschafft, sollte man die Zahlungsbelege gut aufbewahren und Dinge von Wert fotografieren. Am besten bewahren Sie wichtige Belege außerhalb der betreffenden Wohnung auf: Andernfalls könnten im Schadensfall essentielle Nachweise vernichtet werden.

Sehr wichtig: Alle Einbruchsschäden sollten sofort bei der Polizei angezeigt, jeder Schadensfall unmittelbar der Versicherung gemeldet werden. Viele Versicherungen berücksichtigen die Wohngegend bei der Prämienhöhe und bilden so genannte Einbruchsdiebstahl-Tarifzonen.


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