Hausbau & Renovieren | Wohnen & Einrichtung | Garten | Dekorieren & Basteln

Service

» Inhaltsverzeichnis

ABout US

» Kontakt & Impressum

Home - Hausbau & Renovierung - Energie - Strom wechseln
Strom wechseln

Stromanbieterwechsel in Deutschland - das sollten Sie wissen

Aktuell erwirtschaften Energiekonzerne Gewinne von über 200 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, doch der Verbraucher scheint leer auszugehen – und muss sich auf Preiserhöhungen einstellen. Bei Anbieterwechsel profitieren Verbraucher oft von günstigeren Bezugspreisen: Strenggenommen sind Versorger verpflichtet, Preissenkungen an Sie als Kunden weiterzugeben. Wer noch nie Anbieter oder Produkt gewechselt hat, bezieht seinen Strom über die örtlichen Stadtwerke, gleichzeitig Grundversorger und Netzbetreiber - nicht immer die günstigste Alternative.

Angst vor einem Wechsel? Unbegründet. Ein Wechsel des Stromversorgers ist einfach und risikolos, Wechselgebühren sind unzulässig. Auch die Furcht vieler Verbraucher, anschließend ohne Stromversorgung zu sein, entbehrt jeder Grundlage. Energiekosten sparen, die Umwelt entlasten, einen eigenen Beitrag für verbraucherfairen Wettbewerb auf dem Strommarkt leisten? Mit Ihrer bewussten Wechselentscheidung nehmen Sie dies selbst in die Hand. Wenn Sie einige wenige Aspekte beachten, gelingt der Wechsel nicht nur - Sie sparen auch bares Geld.


Stromlieferanten wechseln – so geht’s

Für die Suche nach einem günstigeren bzw. ökologisch orientierten Lieferanten legen Sie als Preisvergleichsbasis Ihre letzte Abrechnung bereit, die Ihren aktuellen Jahresverbrauch Schwarz auf Weiß zeigt. Doch wer Online-Strompreisrechner nutzt, sieht sich mit einer unüberschaubaren Zahl nicht immer unabhängiger Services konfrontiert: Die Stiftung Warentest weiß das - und veröffentlicht fortlaufend Aufstellungen der preisgünstigsten bundesweiten wie regionalen Stromanbieter sowie Informationen zu den attraktivsten Anbietern von Strom aus regenerativen Energien (Ökostrom).

Geben Sie Jahresverbrauch in Kilowattstunden (kWh) sowie Postleitzahl in den Rechner ein, wird eine erste Preisübersicht angezeigt. Weitere Filterfunktionen schließen u. a. Tarifangebote aus, die Vorauszahlungen oder Kautionen vorsehen. Wichtig: Betrachten Sie nicht nur die Brutto-Endpreise der Anbieter (also Preise für Privat- bzw. Haushaltskunden, die alle Steuern und Abgaben umfassen), sondern unterziehen Sie auch die Zusammensetzung der jeweiligen Produkte einem Check. Doch wie erkennen Sie z. B. zertifizierten Ökostrom? An Bezeichnungen Grüner Strom oder OK-Power.

Alternative zum Onlinevergleich: Informationen der Zeitschrift Finanztest oder Verbraucherberatungen vor Ort, die beim Wechsel unterstützen und alle relevanten Unterlagen bereithalten.

Jetzt fordern Sie den neuen Vertrag an – und widmen dem Kleingedruckten besondere Aufmerksamkeit. Entschieden? Tragen Sie bisherigen Stromlieferanten und Netzbetreiber, Zählernummer, bisherige Kundennummer und den letzen Jahresstromverbrauch in das Vertragsformular ein. Meist wird das Erteilen einer Einzugsermächtigung zur Abbuchung des Monatsabschlags vorausgesetzt, ist aber nicht zwingend: Nach anderen Zahlungsweisen fragen kostet nichts.

Was passiert mit Ihrem bisherigen Liefervertrag? Sie erteilen Ihrem neuen Anbieter Kündigungsvollmacht – er erledigt alles Weitere und bestätigt den Abschluss des neuen Vertrages inklusive Liefertermin. Die Vertragskündigung plus Abschlussrechnung - unter Gutschrift geleisteter Abschlagszahlungen - geht Ihnen durch Ihren alten Versorger zu. Und bis Ende des darauffolgenden Kalendermonats ist der Anbieterwechsel vollzogen.


Laufzeiten und Kündigungsfristen beim Stromliefervertrag

Vorsicht bei zu langen Laufzeiten: Verbraucherzentralen empfehlen, eine Erstlaufzeit von 12 Monaten nicht zu überschreiten und möglichst kurze Kündigungsfristen von nicht mehr als einem Monat zu wählen – zu Ablauf des folgenden Kalendermonats. Nur so können Sie bei Bedarf schnell zu einem günstigeren Stromversorger wechseln. Die Kündigungsfrist in der Grundversorgung beträgt ohnehin standardmäßig einen Monat zum Ende des folgenden Kalendermonats.

Sie haben bei Ihrem Grundversorger ein anderes Produkt gewählt oder schon einen Anbieterwechsel vorgenommen? Dann gelten die Kündigungsfristen dieser so genannten Sonderverträge (in den AGB geregelt), die bei Preiserhöhungen häufig ein Sonderkündigungsrecht vorsehen.


Sonderangebote, Vorauszahlungen, Boni & Co.

Auch bei Sonderangeboten raten Verbraucherzentralen zur Vorsicht: Der Verdacht nicht kostendeckend berechneter Preise liegt nahe. Prüfen Sie auch Festpreisangebote genau und umschiffen Sie besser Vorauszahlungen bzw. so genannte Strompakete: Hier legen Sie sich auf vorab vereinbarte Strommenge fest und bei Insolvenz des Anbieters sind Vorauszahlungen meist weg. Strompakete sind kaum sinnvoll: Wer spart, zahlt trotzdem komplett. Verbrauchen Sie dagegen mehr, wird es unverhältnismäßig teurer.

Preisgarantien und Rabatte? Gern, aber dann für wenigstens ein Jahr - danach wartet die Preiserhöhung. Rabatte und Wechselboni sind fast immer reine Neukundenrabatte: Sie werden nur einmalig gewährt.


Sonstige Probleme beim Wechsel des Stromanbieters

Was passiert, falls Ihr neuer Strombieter Konkurs anmeldet oder Ihr neuer Vertrag gekündigt ist? Keine Angst – dann werden Sie zum Grundpreis Ihres lokalen Anbieters mit Ersatzstrom versorgt, ohne Strafentgelte zu befürchten. Stromausfall? Störungen sind Sache des Netzbetreibers, der gesetzlich verpflichtet ist, diese umgehend zu beheben.

Gewusst? Sie allein sind Vertragspartner des Stromlieferanten – eine Wechselerlaubnis Ihres Vermieter ist nicht nötig. Ist dagegen Ihr Vermieter ausnahmsweise Vertragspartner – etwa, wenn Sie bei Warmmiete Ihre Stromrechnung durch diesen erhalten, ist ein Wechsel ausgeschlossen. Denn ein Anspruch auf günstigen Strom bzw. einen Anbieterwechsel besteht aus mietrechtlicher Sicht bislang nicht.

In manchen Fällen rechnet sich ein Wechsel ohnehin nicht – wie bei Tag- und Nachtstromzählern bzw. Zweitarifzählern – hier existieren kaum attraktive Nachtstromangebote. Wer dennoch wechselt, zahlt, z. B. als Heizstromkunde, rund um die Uhr den teureren Tagstromtarif. Betreiber von Wärmepumpen können sich bei ihrem Grundversorger nach Sondertarifen erkundigen.


Ein neuer Zähler?

Ein neuer Zähler ist nicht erforderlich – es sei denn, Sie nutzen spezielle Sparzählerangebote, die mit softwaregestützter Zählerablesung arbeiten und einen permanenten, individuellen Check des eigenen Verbrauchs ermöglichen. Ihr Stromzähler bleibt Eigentum des Netzbetreibers vor Ort, der auch nach dem Wechsel für Wartung und Ablesung zuständig ist - sofern Sie den Zählerstand nicht selbst ablesen. Dann macht es Sinn, Ihrem neuen Stromlieferanten Ihr Ableseergebnis mitzuteilen. Wann ablesen? Am Tag des Wechsels sowie vor Preiserhöhungen, für eine tagexakte Abrechnung.


Stromanbieter Wechsel bei Umzug

Sie ziehen um und möchten den Einzugstag mit dem Wechsel verbinden? Schließen Sie acht Wochen im Voraus Ihren Neuvertrag, da Umstellungen einige Wochen in Anspruch nehmen. Unternehmen Sie dagegen nichts, kommt mit dem Einzug ein automatischer Liefervertrag mit dem lokalen Grundversorger zum Standardtarif zustande.

Sie wechseln die Region? Erkundigen Sie sich beim Stromlieferanten Ihres neuen Wohnorts, wer die Kündigung des bestehenden Vertrages vornimmt. Bei Umzug benötigen Sie Einzugsdatum, Zählernummer und Zählerstand – notieren Sie diesen im Beisein von Zeugen, das erleichtert eine spätere Abrechnungskontrolle.

Auch Ihr Neuer erhöht die Preise oder stellt Sie anderweitig nicht zufrieden? Wer die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist einhält, wechselt erneut oder kehrt zu seinem alten Versorger zurück. Selbst kündigen? Bitte nur, wenn Sie Ihr Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung in Anspruch nehmen: Dann empfiehlt es sich außerdem, sicherheitshalber einen Antrag auf Weiterbelieferung bei Ihrem alten Versorger zu stellen - bis die Umstellung perfekt ist.


Anzeigen