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Bausparvertrag - Bauspardarlehen

Bei einem Bausparvertrag handelt es sich um einen Sparvertrag, der zwischen einer Bausparkasse und einem Sparer geschlossen und im Allgemeinen zur Finanzierung wohnwirtschaftlicher Vorhaben, also für die Renovierung oder Finanzierung von Wohneigentum verwendet wird.

Da bei diesem Anlagemodell viele Sparer regelmäßige Beträge einzahlen, kann eine Bausparkasse die eingezahlten Mittel zusammen mit einem innerhalb der folgenden Jahre zurückzuzahlenden Darlehen einzelnen Bausparern bei Fälligkeit auszahlen. Laufzeiten variieren zwischen zwölf und 80 Monaten. Insgesamt muss man sich beim Bausparvertrag auf eine Laufzeit von 15 Jahren und mehr einrichten.

Ein so genanntes Bankvorausdarlehen (auch als Sofortdarlehen bekannt) kann einen Bausparvertrag vorfinanzieren; während der Laufzeit sind lediglich Zinsen zu zahlen.


Bausparvertrag Abwicklung

Vertragsnehmer sparen etwa sieben Jahre an, bis sie Anspruch auf staatliche Fördermittel haben: 40 bis 50 Prozent der Bausparsumme müssen erreicht sein, damit das Darlehen zum vereinbarten Festzins gewährt wird. Bei 30.000 Euro sind beispielsweise 12.000 Euro anzusparen, das Darlehen beträgt somit mehr als 18.000 Euro.

Ein wenig kurios: Die übliche Abschlussgebühr liegt bei etwa 300 Euro, - in etwa die Summe, die bei sieben Jahren des Ansparens bei einem alleinstehenden Bausparer an staatlicher Förderung zusammenkommt. Mit den ersten Raten zu zahlende Provisionen liegen zwischen 1,0 und 1,6 Prozent der Bausparsumme. Eine niedrige Bausparsumme sorgt für ein Renditeplus in der Ansparphase. Bausparsummen können später nach Bedarf aufgestockt werden.

Der Nutzen für die Bausparkasse? Sie profitiert von der Differenz zwischen Darlehens- und Guthabenszins. Die Guthabenverzinsung ist mit zwischen 0,75 und 1,5 Prozent vergleichsweise niedrig, sofern das Bauspardarlehen genutzt wird. Bei Verzicht darauf lohnt sich die Sache mehr: Viele Bausparkassen locken mit Boni für den Fall, dass sie gar nicht erst einen Darlehensvertrag abschließen müssen. Reine Sparverträge müssen allerdings mit lukrativen Tages- und Festgeldkonten mithalten. Bauspartarife sorgen zwar für Renditen zwischen 4,48 und 5,55 Prozent, aber nur im Komplettpaket mit staatlicher Förderung.

Ohne diese Förderung muss man sich mit knapp dreieinhalb Prozent oder weniger begnügen, und das auch noch unter der Voraussetzung, dass die gesamte Bausparsumme nicht eklatant hoch ist.


Staatliche Förderung von Bausparverträgen

Ein Bausparvertrag wird mit unterschiedlichsten staatlichen Mitteln gefördert: Arbeitgeber zahlen so genannte vermögenswirksame Leistungen direkt in den Bausparvertrag ein. Der Staat fördert jene Zahlungen überdies mit einer Arbeitnehmersparzulage. Wohnungsbauprämien bilden eine weitere Säule staatlicher Bauförderung: Jeder Bürger über 16 Jahren, der zugleich Bausparbeiträge zahlt, kann in den Genuss dieser Förderung kommen, - vorausgesetzt, er bewegt sich innerhalb der Einkommensgrenzen von 25.600 Euro zu versteuerndem Einkommen. Wohnungsbauprämien richten sich nach dem Familienstand des Geförderten. Bausparverträge sind riesterfähig, d. h. es existieren riesterfähige Tarife.

Nach Streichung der Eigenheimzulage mussten auch die öffentlich-rechtlichen Landes-Bausparkassen Einbußen hinnehmen.


Bauspardarlehen

Bauspardarlehen generell sind ein vergleichsweise teurer Spaß, der manchen wegen des Zinsverlustes in der Ansparphase nur eingeschränkt rentabel und wenig kalkulierbar scheint: Bausparverträge beinhalten versteckte Derivate. Zinsbelastungen können zwar nach oben hin beschränkt werden, aber zumeist nur als Option, die sich der Vertragsgeber natürlich bezahlen lässt. Als zielgerichtete Sparoption ist der Bausparvertrag allemal und vor allem für junge Leute durchaus geeignet.

Die Finanzierung über einen Bausparvertrag bedeutet allerdings, dass Bauspardarlehen auf zweitem Rang im Grundbuch geführt werden und 60 bis 80 Prozent des Beleihungs-Wertes der Immobilie finanzieren, während Hypotheken von Geldinstituten mit bis zu 60 Prozent den ersten Rang abdecken.

Der nicht von der Hand zu weisende Vorteil: Bausparguthaben und -zinsen sind in unbegrenzter Höhe abgesichert.


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